Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist wie der Betriebsrat als Gremium zur Vertretung der Interessen der Beschäftigten im Betriebsverfassungsgesetz (Paragrafen 61 bis 71) verankert. Die JAV vertritt die Interessen und Rechte der Jugendlichen und Azubis im Betrieb gegenüber der Betriebsleitung und ist Ansprechpartnerin bei Problemen.
Zu den Hauptaufgaben der JAV gehören:
Die Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen überwachen.
Die Qualität der Ausbildung überwachen, ob beispielsweise Azubis ausbildungsfremde Tätigkeiten machen müssen oder ungerecht behandelt werden.
Maßnahmen für Azubis beantragen, beispielsweise die Übernahme nach der Ausbildung.
Die Integration ausländischer Jugendlicher und Azubis fördern, das heißt gegen Rechtsradikalismus zu stehen.
Was tut die JAV für junge Beschäftigte?
Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter sind Fachleute in Sachen Ausbildung: Gemeinsam mit der Gewerkschaft und dem Betriebsrat setzen sie sich für die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb ein. Die JAV kümmert sich um:
Wer darf wählen?
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wird von allen Auszubildenden, dual Studierenden und jugendlichen Beschäftigten im Betrieb, die am Wahltag noch unter 18 Jahre alt sind – oder in der Ausbildung sind gewählt.
Wie wird man JAV?
Wer unter 25 Jahre alt ist und sich im Betrieb aktiv für die Rechte und Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden einsetzen möchte, kann sich zur JAV-Wahl aufstellen lassen. Kandidieren darf, wer am Tag des Beginns der Amtszeit der neu gewählten JAV das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder zur Berufsausbildung beschäftigt ist.
Meldet euch gern beim JAV Wahlvorstand!