IG Metall Halberstadt
https://www.igmetall-halberstadt.de/aktive-/-gruppen/tarifabschluss-fuer-sachsen-anhalt-sichert-beschaeftigung-zuschuss-zum-kurzarbeitergeld-und-regelt-unterstuetzung-fuer-eltern
28.03.2024, 22:03 Uhr

Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt 2020

Tarifabschluss für Sachsen-Anhalt sichert Beschäftigung, Zuschuss zum Kurzarbeitergeld und regelt Unterstützung für Eltern

  • 26.03.2020
  • Aktuelles, Metall und Elektro

Magdeburg/Hannover – Die IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt und der Arbeitgeberverband für die Metall- und Elektroindustrie Sachsen-Anhalt haben ein Tarifergebnis für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie in Sachsen-Anhalt erzielt. Der Tarifvertrag sieht unter anderem Regelungen vor, die in der Corona-Krise den Umgang mit Kurzarbeit und die Freistellung bei Engpässen in der Kinderbetreuung erleichtern.

Foto: Frank Rumpenhorst

Die Tarifvertragsparteien haben sich vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie auf eine Einigung verständigt. Dabei wurde das Ergebnis aus Nordrhein-Westfalen weitestgehend übernommen. Die Einigung zeigt, dass Gewerkschaft und Arbeitgeberverband auch in kritischen Zeiten gemeinsam in der Lage sind, jetzt den Fokus auf die Sicherung von Beschäftigung und Einkommen sowie den Gesundheitsschutz zu legen:

„Unser 'Solidar-Tarifvertrag' ist ein Beitrag zur Abfederung der Folgen von Corona und stärkt den solidarischen Zusammenhalt. Der Abschluss liefert richtige Antworten auf die Herausforderungen, denen sich die Beschäftigten und die Unternehmen, in denen sie arbeiten ausgesetzt sehen. In dieser besonders schwierigen Situation geht es darum, Entgeltverluste durch Kurzarbeit zu mildern, soziale Härten zu vermeiden und schnelle Lösungen zur Freistellung für die Kinderbetreuung zu finden“, sagt Thorsten Gröger, Bezirksleiter der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

Der Abschluss sieht konkret vor:

  • Der ursprüngliche Entgelttarifvertrag läuft bis 31. Dezember 2020 weiter.
  • Regelungen zur Kurzarbeit, die den Nettoentgeltverlust mildern. Dies geschieht u.a. durch die Einrichtung eines betrieblichen Solidartopfes, in den die Arbeitgeber 350 Euro für jeden Vollzeitbeschäftigten einzahlen, Teilzeitbeschäftigte anteilig und Azubis 50 Prozent. Dieses Geld soll zur Aufzahlung von Kurzarbeitergeld im Betrieb eingesetzt werden.
  • Um darüber hinaus die Verluste beim Kurzarbeitergeld abzufedern, können tarifliche Sonderzahlungen, wie das Weihnachts- und Urlaubsgeld durch zwölf geteilt und auf das Monatsentgelt verteilt werden. Damit steigt das monatliche Einkommen und entsprechend das Kurzarbeitergeld. Die Beschäftigten sind unter dieser Voraussetzung vor betriebsbedingten Kündigungen geschützt.
  • Bei Schließungen von Kitas und Schulen können Eltern mit Kindern bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres acht freie Tage für die Kinderbetreuung nehmen anstatt des tariflichen Zusatzgeldes. Zusätzlich erhalten Beschäftigte im Jahr 2020 für die Betreuung von Kindern – soweit kein Resturlaub oder Zeitguthaben genommen werden kann oder keine gesetzliche Regelung greift – zusätzlich fünf freie Tage ohne Anrechnung auf den Urlaub 2020, das Entgelt wird weitergezahlt.
  • Das Tarifvertragswerk sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2020 vor. Die Einigung gilt vorbehaltlich der endgültigen Zustimmungen durch die Tarifkommission der IG Metall.
  • Nach dem Abklingen der Pandemie werden die Tarifgespräche über die Zukunftsthemen der Tarifrunde 2020 fortgesetzt.

Der IG Metall Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt fordert in dieser Krisensituation die soziale Verantwortung der Arbeitgeber ein. Viele Branchen und Unternehmen zeigen in der aktuellen Krise Verantwortung, indem sie bereits Tarifverträge zur Aufstockung bei Kurzarbeit abgeschlossen haben. „Dort wo dies noch nicht geschehen ist, fordern wir die Arbeitgeber auf, schnellstens auf unser Angebot zu entsprechenden Tarifverträgen einzugehen.

Auch die Politik ist in der Verantwortung, soziale Schieflagen zu vermeiden. Daher muss das Kurzarbeitergeld dringend aufgestockt werden. Bei der in dieser Krise typischen Komplettschließung von Werken und Büros, Einzelhandel, Gastronomiebetrieben und Hotels sowie tausenden Dienstleistern und Kleinbetriebe bedeutet dies für die Beschäftigten einen plötzlichen Einkommensverlust von 40 Prozent im Haushaltseinkommen. Dies führt Millionen von Arbeitnehmerhaushalten bei laufenden Mieten und Verpflichtungen in existentielle Nöte. Besonders Niedrigverdienerinnen und Niedrigverdiener treffen die massiven Einkommensverluste hart.

Wir fordern die Bundesregierung auf, auch den Beschäftigten in Branchen und Unternehmen ohne Tarifbindung eine Mindestsicherung von mindestens 80 Prozent zu ermöglichen. Dies verlangt, die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Weitergabe des Arbeitnehmeranteils an den erstatteten Sozialversicherungsbeiträgen an die Beschäftigten. Die Rechtsverordnung ist entsprechend zu korrigieren“, so Thorsten Gröger.