IG Metall Halberstadt
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18.04.2024, 12:04 Uhr

Corona-Pandemie

Verlässliche Leistungen für Eltern: IG Metall wendet sich an die Ministerpräsidenten von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

  • 29.05.2020
  • Aktuelles

In einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen hat die IG Metall auf die Situation vieler Familien verwiesen, die angesichts der Corona-bedingten Schließungen von Schulen und Kitas nicht wie gewohnt ihrer beruflichen Tätigkeiten nachgehen können. Knapp 4 Millionen Beschäftigte sehen sich nun schon seit mehreren Wochen angesichts geschlossener Schulen und Kindertagesstätten mit der Herausforderung konfrontiert, Homeoffice, Homeschooling und Kinderbetreuung im familiären Alltag miteinander in Einklang zu bringen. Dazu kommen Einkommensverluste und auch existenzielle Sorgen.

Bezirksleiter Gröger dankt in dem Schreiben den Ministerpräsidenten Weil und Dr. Haseloff ausdrücklich für ihr Engagement, die Öffnung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen voranzubringen, bei der stets auch die Belange des Gesundheits- und Infektionsschutzes mitberücksichtigt werden. Jedoch, so Gröger: „Zahlreiche Eltern berichten uns verzweifelt, dass sie nicht zurück an ihren Arbeitsplatz können, weil sie nicht wissen, wie sie die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen können. Eltern, die von der Öffnung der Einrichtungen (noch) nicht profitieren und deshalb ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können, sind auf Leistungen aus dem Infektionsschutzgesetz angewiesen. Es ist deshalb richtig, die Bezugsdauer dieser Leistungen zu verlängern und den Zugang zu erleichtern. Wir sehen hier noch dringenden Handlungsbedarf: Bisher gibt es kein bundeseinheitliches Auszahlungs- und Beantragungsverfahren. Dies führt zu erheblichen Unsicherheiten bei Arbeitgebern und den betroffenen Eltern.“

 

Eltern brauchen zudem Planbarkeit und Sicherheit, wenn sie aufgrund der behördlich angeordneten Schließung einer Einrichtung nicht arbeiten können. Zusätzlich sollte deshalb ein entsprechender Freistellungsanspruch und Kündigungsschutz im Infektionsschutzgesetz geschaffen werden. Auch finanziell ist die Belastungsgrenze für viele Familien bereits überschritten. Gerade Familien sind wichtige Treiber für die Binnenkonjunktur und können nicht dauerhaft von 67 Prozent ihres Nettoentgelts leben. Die Leistung sollte deshalb auf 80 Prozent erhöht werden.