IG Metall Halberstadt
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24.05.2025, 21:05 Uhr

IG Metall - eine solidarische Gemeinschaft.

Anpassung der Mitgliedsbeiträge in der Metall- und Elektroindustrie

  • 01.04.2025
  • Aktuelles

Zum 1. April 2025 werden die Beiträge für Mitglieder, die in tarifgebundenen Betrieben der Metall– und Elektroindustrie beschäftigt sind, anlässlich der tariflichen Entgelterhöhung angepasst.

Nach einer Tarifrunde, in der tabellenwirksame Entgelterhöhungen durchgesetzt wurden, erhöhen sich immer auch die Beiträge zum Zeitpunkt der jeweiligen Entgelterhöhung.
 
In den vergangenen Tarifrunden wurden jedoch neue tarifliche Sonderzahlungen, die jährlich wiederkehrend gezahlt werden, durchgesetzt. Die Erhöhung der Einkommen auf Grund der Sonderzahlungen wurde in der Vergangenheit nicht immer berücksichtigt.

Deshalb hat der Gewerkschaftstag 2023 unter anderem beschlossen, dass der Beitrag auf Basis des durchschnittlichen monatlichen Bruttoverdienstes berechnet und die Satzung entsprechend angepasst wird. In der Branche Metall - und Elektroindustrie ermittelt sich somit das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen aus ca. 13,8 Bruttomonatsentgelten. Der Wert setzt sich aus den 12 Monatsverdiensten und den T-Zug-Zahlungen A+B, dem Transformationsgeld sowie dem zusätzlichen Urlaubsgeld und der Sonderzahlung zusammen. Die Höhe der jeweiligen Sonderzahlung wird bis auf das T-Zug B jeweils auf Basis der individuellen Eingruppierung berechnet.

Um sicher zu stellen, dass die Beiträge auch zukünftig satzungsgemäß sind, hat der Ortsvorstand als ersten Schritt zum 1. April 2025 die um 2 Prozent höhere Anpassung der Beiträge beschlossen - zusätzlich zu den 2 Prozent anlässlich der tariflichen tabellenwirksamen Entgelterhöhung.


Wir stehen für weitere Erläuterungen sehr gerne zur Verfügung. Meldet euch gegebenenfalls bitte in der Geschäftsstelle, wir sind für euch da. Sollte es im Zuge der Beitragsanpassung gar dazu kommen, dass einem Mitglied versehentlich ein höherer Beitrag berechnet wurde, als in unserer Satzung vorgesehen ist, wird dieser selbstverständlich mit einem Nachweis gegenüber der Geschäftsstelle zurückbezahlt oder verrechnet.