Am 12.01.2017 hat die Landesregierung eine neue Richtlinie zur Wirtschaftsförderung im Rahmen der sogenannten „Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung“ (GRW) vorgelegt. Aus Sicht der IG Metall fehlen dieser Richtlinie Selbstverständlichkeiten der Förderung von „guter Arbeit“.
Mehrere Sprecher der SPD-Landtagsfraktion sowie der Wirtschaftsminister haben die Richtlinie sofort als Fortschritt zur Stärkung der Tarifbindung gewürdigt. Hiervon kann jedoch nach Ansicht der IG Metall keine Rede sein. Die Tarifbindung wird lediglich als einer von insgesamt zwölf verschiedenen Struktureffekten in vergleichbarer Höhe für förderungswürdig befunden.
Thorsten Gröger, IG Metall Bezirksleiter für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, sagt: „Die jetzt beschlossenen Förderkriterien stellen insgesamt keinen Fortschritt gegenüber den bisherigen Regelungen dar. Vielmehr liegt die Priorität offenbar darauf, möglichst das gesamte Geld über die Firmen im Land auszuschütten.“
Enttäuschend ist auch, dass weitere Forderungen der Gewerkschaften mit keinem Wort erwähnt werden. So hatten DGB und IG Metall u.a. gefordert,
(Pressemitteilung der IG Metall Bezirksleitung Niedersachsen-Sachsen-Anhalt Nr. 1/2017)