IG Metall Halberstadt
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29.03.2024, 07:03 Uhr

Wirtschaftsförderung Sachsen-Anhalt

IG Metall kritisiert Richtlinie zur Wirtschaftsförderung in Sachsen-Anhalt

  • 15.02.2017
  • Aktuelles

Am 12.01.2017 hat die Landesregierung eine neue Richtlinie zur Wirtschaftsförderung im Rahmen der sogenannten „Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung“ (GRW) vorgelegt. Aus Sicht der IG Metall fehlen dieser Richtlinie Selbstverständlichkeiten der Förderung von „guter Arbeit“.

Mehrere Sprecher der SPD-Landtagsfraktion sowie der Wirtschaftsminister haben die Richtlinie sofort als Fortschritt zur Stärkung der Tarifbindung gewürdigt. Hiervon kann jedoch nach Ansicht der IG Metall keine Rede sein. Die Tarifbindung wird lediglich als einer von insgesamt zwölf verschiedenen Struktureffekten in vergleichbarer Höhe für förderungswürdig befunden.

 

Thorsten Gröger, IG Metall Bezirksleiter für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, sagt: „Die jetzt beschlossenen Förderkriterien stellen insgesamt keinen Fortschritt gegenüber den bisherigen Regelungen dar. Vielmehr liegt die Priorität offenbar darauf, möglichst das gesamte Geld über die Firmen im Land auszuschütten.“

 

Enttäuschend ist auch, dass weitere Forderungen der Gewerkschaften mit keinem Wort erwähnt werden. So hatten DGB und IG Metall u.a. gefordert,

  • nur solche Betrieb zu fördern, die ihre Beschäftigten mindestens in Höhe der jeweils niedrigsten Entgeltgruppe des jeweiligen Branchentarifes entlohnen,
  • vor einer Förderentscheidung eine Stellungnahme von der zuständigen Gewerkschaft / des Betriebsrats einzuholen,
  • Betriebe, die zum Beispiel die Betriebsratsarbeit oder -gründung behindern, von der Förderung auszuschließen.

(Pressemitteilung der IG Metall Bezirksleitung Niedersachsen-Sachsen-Anhalt Nr. 1/2017)