Die Anzahl verheerender Stürme, extremer Regenfälle, Hochwasser und anderer Naturkatastrophen hat sich in den letzten Jahren erhöht. Immer mehr IG Metall-Mitglieder sind davon betroffen oder werden davon betroffen sein. Das teilweise existenzbedrohende Ausmaß einer Katastrophe macht eine schnelle, solidarische finanzielle Unterstützung erforderlich.
Die Satzung der IG Metall sieht für derart außergewöhnliche Fälle eine Notfallunterstützung (§ 28) vor.
Ab sofort gibt es für die von Naturkatastrophen besonders betroffenen IG Metall Mitglieder eine schnelle sowie einheitliche Auslegung und Anwendung der Notfallunterstützung (analog zur Hilfe bei den Flutsituationen in 2013 und 2016).
Es gibt eine schnelle Soforthilfe für besonders betroffene Mitglieder in Höhe einer
Einmalzahlung von
Die Soforthilfe gilt nur für Schäden am Wohnraum/-gebäude (nicht für Nebengebäude, Gartenanlagen oder Autos etc.).
Die Sachschadenshöhe ist in der jeweiligen Geschäftsstelle nachzuweisen.
Anträge sind – gerechnet ab dem Schadenstag – innerhalb von 3 Monaten in der Geschäftsstelle einzureichen.
Die direkt von der Naturkatastrophe betroffenen Mitglieder im Sinne der Ziffer 1 erhalten auf Wunsch – ebenfalls unter Bezug auf § 28 der Satzung – eine Beitragsermäßigung bis zu 12 Monaten auf monatlich 1,53 EUR.
Der Ortsvorstand der IG Metall Geschäftsstelle hat nach Prüfung der Mitgliedsdauer (mind. 1 Jahr) und der satzungsgemäßen Beitragsleistung über den Antrag zu entscheiden.
Für Fragen stehen wir euch sehr gerne unter Tel.: 03941 - 44 20 77 oder info zur Verfügung. (at)igmetall-halberstadt.de
Solidarität . Gerechtigkeit . IG Metall