IG Metall Halberstadt
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29.03.2024, 06:03 Uhr

TTIP stoppen

IG Metall-Bezirkskonferenz kritisiert Freihandelsabkommen (TTIP)

  • 27.06.2014
  • Aktuelles, Jugend, Leiharbeit, Holz- und Kunststoff, Handwerk, Stahl, Metall und Elektro

Meine: „Wer Arbeitnehmerrechte, Sozial- und Umweltstandards verschlechtert, wird den erbitterten Widerstand der IG Metall hervorrufen“ Hannover – Rund 180 Betriebsräte und Vertrauensleute haben im Rahmen der diesjährigen IG Metall-Bezirkskonferenz das zwischen der EU und den USA geplante Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP) kritisiert.

Hartmut Meine, IG Metall-Bezirksleiter für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, betonte, dass die IG Metall vor allem das ausgesprochen intransparente Verfahren kritisiere und grundsätzlich nichts gegen die Aufhebung von Zöllen und einheitlichen Produktstandards einzuwenden habe. „Wenn Zölle wegfallen, Außenspiegel oder Blinker eines Autos in beiden Wirtschaftsräumen identisch sind, werden wir uns sicherlich nicht dagegen aussprechen. Anders sieht es aber aus,“ betonte Meine nachdrücklich, „wenn das Abkommen dazu dienen sollte, die guten tariflichen Standards und Mitbestimmungsrechte von Beschäftigten zu umgehen. Wenn Arbeitnehmerrechte, Sozial- und Umweltstandards verschlechtert werden, wird ein Abkommen zum Freihandel den erbitterten Widerstand der IG Metall zur Folge haben.“

 

Die IG Metall-Bezirkskonferenz formulierte klare Bedingungen für ein mögliches Freihandelsabkommen zwischen EU und USA:

Als Grundvoraussetzung für weitere Verhandlungen, benannten die Delegierten die Ratifizierung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) durch die USA sowie ein transparentes Verfahren. „Verhandlungen in Hinterzimmern lehnt die IG Metall ab,“ so Meine. „Nationale Parlamente und gesellschaftliche Kräfte sind einzubeziehen, wenn es um ein derart weitreichendes Abkommen geht, das die Gesellschaften in der EU und den USA betreffen wird.“

 

Zudem bedarf es verbindlicher und durchsetzbarer Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerrechten, von Sozial- und Umweltstandards sowie Standards zum Schutz der Verbraucher. Dazu gehört vor allem auch die Vergabe öffentlicher Aufträge nach tariflichen und sozialen Kriterien, wie sie in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gesetzlich geregelt sind.

 

Meine betonte, dass die IG Metall erwarte, dass die derzeit gestoppten Verhandlungen über Schiedsgerichte nicht wieder aufgenommen werden. „Eine Parallel-Gerichtsbarkeit, wie private Schiedsgerichte, lehnen wir ab. Beide Wirtschaftsräume verfügen schließlich über ordentliche Gerichte.“

 

(Presseinformation der IG Metall Bezirksleitung Niedersachsen-Sachsen-Anhalt Nr. 14 / 2014)