Das Bundesverfassungsgericht hat das 2017 eingeführte gesetzliche Verbot des Einsatzes von Leiharbeitern als Streikbrecher bestätigt. Die Begründung der Richter: Ansonsten würden Streiks wirkungslos und Gewerkschaften in Tarifverhandlungen benachteiligt. Die DGB-Gewerkschaften begrüßen das Urteil.
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