Schnell kann es passieren, dass eine Rechtsberatung in arbeits- oder sozialrechtlichen Fragen oder gar eine juristische Unterstützung vor dem Arbeits- oder Sozialgericht notwendig wird.
Für Mitglieder der IG Metall ist das kein Problem. Unsere Satzung regelt im § 27 die Unterstützung durch Rechtsschutz.
Alle IG Metall Mitglieder haben die Möglichkeit sich wegen weiterer rechtlicher Schritte eingehend beraten und im Widerspruchsverfahren und/oder Prozess vertreten zu lassen. Der Rechtsschutz und die Rechtsberatung erstrecken sich auf Streitigkeiten im Arbeitsrecht sowie auch im Sozialrecht.
Einige konkrete Anwendungsbeispiele für den Rechtschutz der IG Metall im Arbeitsrecht sind Arbeitsentgelt, Kündigung, Urlaub und Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Abmahnung als auch Arbeitszeugnis. Im Sozialrecht geht es vorwiegend um Auseinandersetzungen mit der Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaft oder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Tipps und Informationen exklusiv für Mitglieder: